Covenant Protestant Reformed Church
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Weiteres Licht auf die Scheidung und 
die Wiederverheiratung: Matthäus 19:9

David Engelsma

 

Matthäus 19:9 "Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet, es sei denn um der Hurerei willen, und freit eine andere, der bricht die Ehe. Und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe.

Von einem Leser kommt eine Bitte um weiteres Licht auf die Scheidung und die Wiederverheiratung. Diese Bitte ist eine Antwort auf eine Artikelreihe, die zuerst im Standard Bearer erschien: "Der traurige Fall von Bert Zandstra," "Der Skandal und das Schweigen," und "Die Wiederverheiratung der schuldigen Partei." Die Bitte um weiteres Licht bezieht sich besonders auf das Wort Christi in Matthäus 19:9.

Die sonst ausgezeichnete Artikelreihe bezüglich der Scheidung und der Wiederveheiratung hat mich in ein logisches Dilemma gebracht. Es sei denn, ich Matthäus 19:9 komplett falsch lese, scheint sich die "Ausnahme bezüglich des Ehebruches" direkt auf den Satzteil "und freit eine andere" zu beziehen. Wenn so, ist das Westminster Glaubensebkenntnis richtig, wenn es sagt: "Im Fall eines Ehebruches nach der Ehe, hat die unschuldige Partei Rechtsanspruch darauf, die Scheidung einzureichen, und nach der Scheidung einen anderen zu heiraten, als ob die schuldige Partei tod wäre" (WCF 24:5). Andererseits scheint die Ansicht von Prof. Engelsma, dass der Ehebruch nur Grund einer "Trennung" ist, den Satzteil "und freit eine andere" nicht in Betracht zu ziehen. Jedoch (und hier liegt mein Dilemma), implizieren deutlich sowohl I Korinther 7:39 und Römer 7:3, dass der Tod des Gatten oder der Gattin den einzigen Grund einer Wiederverheiratung ist.

Die Unruhe, die ich bei dies allem empfinde (und ich bin deswegen sehr beunruhigt), ist, dass diese Abschnitte scheinen, einen Widerspruch darzustellen. Einerseits sind die Scheidung und die Wiederverheiratung im Falle des Ehebruches anscheinend erlaubt. Andererseits ist der Tod eines Gatten der einzige Grund der Wiederverheiratung. Obwohl die Argumente von Professor Engelsma gegen die Scheidung im Falle des Ehebruches zwingend sind, insbesonders angesichts unseres Ehebruches gegen unseren Herrn, ist es mir noch nicht ganz klar, wie er Matthäus 19:9 auslegen würde. Entweder Engelsma hat recht und das WCF hat unrecht in diesem Punkt (bitte beachte: ich habe sogar nicht über den Satzteil "nicht versklavt" in I Korinther 7:15 gefragt! – Notiz des Ubersetzers: dieser Satzteil wird in meisten Versionen des Neuen Testaments falsch als "nicht gebunden" übersetzt!), oder das WCF ist richtig und Engelsma erlegt der Scheidung und der Wiederverheiratung ausserbiblische Einschränkungen auf. Jedoch, wenn das WCF richtig ist, habe ich immer noch Schwierigkeiten mit I Korinther 7:39 und Römer 7:3.

Sicherlich will ich den Gruppen der Christlichen Reformierten (CRC) und von Van Til keinen Glauben schenken, die so eifrig die "Paradoxe der Schrift" annehmen.

Wenn Prof. Engelsma diese Angelegenheit weiter erhellen kann, weiss ich es zu schätzen.

Virginia Beach, VA

 

Widerspricht denn die Schrift der Schrift?

Es ist ein Text in der Bibel, der scheinen möge, die Wiederverheiratung nach der Scheidung zu genehmigen. Ein Text! Wenn dieser Text so verstanden wird, dass er die Wiederverheiratung genehmigt, würde er nur die Wiederverheiratung der "unschuldigen Partei" genehmigen, d.h., die Wiederverheiratung der verheirateten Person deren Frau oder deren Mann Unzucht trieb. Alle sonstigen Wiederverheiratungen werden als Ehebruch verboten.

Dieser eine und einzige Text ist Matthäus 19:9:

Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet, es sei denn um der Hurerei willen, und freit eine andere, der bricht die Ehe. Und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe.

Gegen die anscheinende Genehmigung der Wiederverheiratung der "unschuldigen Partei" in Matthäus 19:9 stehen eine Anzahl von Texten, die deutlich alle Wiederverheiratung nach der Scheidung ohne Rücksicht auf den Scheidungsgrund verbieten. Diese Abschnitte verurteilen alle Wiederverheiratung nach der Scheidung als Ehebruch.

Markus 10:11-12: Und er sprach zu ihnen: Wer sich scheidet von seiner Frau und freit eine andere, der begeht Ehebruch an ihr. Und wenn sich eine Frau scheidet von ihrem Manne und freit einen anderen, die begeht Ehebruch.

Lukas 16:18: Wer sich scheidet von seiner Frau und freit eine andere, der bricht die Ehe; er wer die von dem Manne Gechiedene freit, der bricht auch die Ehe.

I Korinther 7:10-11: Den Ehelichen aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass die Frau sich nicht scheide von dem Manne. Hat sie sich aber geschieden, soll sie ohne Ehe bleiben oder sich mit dem Manne versöhnen, und dass der Mann die Frau nicht von sich schicke.

I Korinther 7:39: Eine Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn aber ihr man entschläft (stirbt), ist sie frei, zu heiraten, welchen sie will, nur dass es im Herrn geschehe.

Römer 7:2-3: Denn eine Frau ist an ihren Mann gebunden durch das Gesetz, solange der Mann lebt; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie los vom Gesetz, das sie an den Mann bindet. Wenn sie nun eines anderen Mannes wird, solange ihr Mann lebt, wird sie eine Ehebrecherin genannt; wenn aber ihr Mann stirbt, ist sie frei vom Gesetz, so dass sie keine Ehebrecherin ist, wenn sie eines anderen Mannes wird.

Das Verbot in diesen Abschnitten ist absolut.

Römer 7:2-3 und I Korinther 7:39 gründen das absolute Verbot darauf, dass die Ehe ein lebenslanges Band ist, welches Gott als Schöpfer und Beherrscher der Welt souverän aufgerichtet hat.

Ein Text steht zu diesem Verbot durch eine anscheinende Genehmigung der Wiederverheiratung der "unschuldigen Partei" anscheinend in Widerspruch.

Wenn Matthäus 19:9 tatsächlich die Wiederverheiratung der "unschuldigen Partei" erlaubt, widerspruch es kategorisch der Lehre von der Schrift bezüglich der Scheidung und der Wiederverheiratung in den oben zitierten Abschnitten, inbesonderes in I Korinther 7:39.

 

Das Eingeständnis Westminsters eines Widerspruches

Obwohl es den Standpunkt vertritt, dass Matthäus 19:9 die Wiederverheiratung der "unschuldigen Partei" gestattet, gibt wirklich das Glaubensbekenntnis Westminsters zu, dass die Erlaubnis der Wiederverheiratung der "unschuldigen Partei" und deshalb Matthäus 19:9 (wie die Theologen Westminsters es erklärten) I Korinther 7:39 widerspricht. Es legt dieses Eingeständnis ab, wenn, nachdem es gesagt hat, "im Fall eines Ehebruches nach der Ehe, hat die unschuldige Partei Rechtsanspruch darauf, die Scheidung einzureichen, und nach der Scheidung einen anderen zu heiraten," es die folgenden Worte hinzufügt: "als ob die schuldige Partei tot wäre." Die Abgesandten der Versammlung Westminsters erkannten, dass ihre Erlaubnis der Wiederverheiratung der "unschuldigen Partei" angeblich aufgrund Matthäus 19:9 der Regel von I Korinther 7:39 widersprach, dass nur der Tod das Band der Ehe auflöst, so dass eine verheiratete Person frei ist, wieder zu heiraten. Deshalb hielten die Theologen Westminsters es für notwendig, sich die seltsame erstaunliche und offensichtlich falsche Anordnung auszudenken, dass der Ehebruch den Ehebrecher – die "schuldige Partei" - im Sinne von I Korinther 7:39 effektiv tot macht. Auf diese Weise versuchten sie Matthäus 19:9 (wie sie es erklärten) mit I Korinther 7:39 in Einklang zu bringen

Das Problem damit ist, dass sich I Korinther 7:39 nicht auf einen fiktiven virtuellen, "als ob" unwirklichen Tod bezieht. Der Apostel sagt nicht, "und wenn sie oder jemand anders entscheidet, ihren Ehemann als tot zu betrachten, ist sie frei zu heiraten, welchen sie will, nur dass es im Herrn geschehe." Der Tod in I Korinther 7:39, welcher allein das Band der Ehe auflöst, so dass eine verheiratete Person wieder heiraten darf, ist echter wirklicher körperlicher Tod – der Tod, der alle irdischen Bände auflöst, der Tod, welcher der Körper des Ehemannes (der sonst im Bett mit seiner Ehefrau gehört) ins Grab hineinstellt.

Die Erklärung von Matthäus 19:9, welche der "unschuldigen Partei" erlaubt, wieder zu heiraten, widerspricht I Korinther 7:39. In diesem Falle widerspricht die Schrift der Schrift.

 

Ist Matthäus 19:9 selbst-widersprüchlich?

Es ist noch schlimmer. Wenn Matthäus 19:9 die Wiederverheiratung der "unschuldigen Partei" erlaubt, dann ist der Text selbst-widersprüchlich. Indem der Text beabsichtigt, die Wiederverheiratung unter anderem der "unschuldigen Partei" als Ehebruch zu verbieten (dies bringt der Text doch ausdrücklich bei), öffnet es tatsächlich der Wiederverheiratung zu der "schuldigen Partei" Tür und Tor. Der Text tut dass, genau indem er die Wiederverheiratung der "unschuldigen Partei" erlaubt. Denn, wenn die "unschuldige Partei" wieder heiraten darf, muss es der Fall sein, dass das Band der Ehe zwischen der "unschuldigen Partei" und der "schuldigen Partei" aufgelöst ist. Aber, wenn die Ehe vermutlich durch den Ehebruch der "schuldigen Partei" aufgelöst ist, ist sie sowohl für die "schuldige Partei" als auch für die "unschuldige Partei" aufgelöst. Und wenn keine Ehe mehr existiert, hat die "schuldige Partei" jedes Recht wieder zu heiraten. Da sie unverheiratet ist, ist sie frei (wieder) zu heiraten.

So widerspricht Matthäus 19:9 selbst und stürzt die Angelegenheit der Scheidung und Wiederverheiratung in totale Verwirrung und in vollkommenes Chaos.

 

Der Einklang Matthäus 19:9 mit aller Schrift

In der Wirklichkeit existiert kein Widerspruch zwischen Matthäus 19:9 einerseits und all den die Wiederverheiratung verbietenden Texten andererseits. Matthäus 19:9 scheint lediglich, die Wiederverheiratung der "unschuldigen Partei" zu genehmigen. Um das genauer auszudrücken, ist die Genehmigung der Wiederverheiratung der "unschuldigen Partei" eine Schlussfolgerung, die einige irrtümlicherweise aus Matthäus 19:9 ziehen.

Die Bedeutung von Matthäus 19:9 ist, dass alle Scheidung ausser der Scheidung verboten ist, die wegen der sexuellen Untreue eines Gefährten geschieht. In Einklang mit der Frage der Pharisäer in Vers 3, ist das Hauptthema des Abschnittes die Rechtsmässigkeit der Scheidung. Der Satzteil "es sei denn um der Hurerei willen" gibt die einzige biblische Ausnahme zum Verbot der Scheidung. Es gibt keine Ausnahme zum Verbot der Wiederverheiratung. Um das anders zu sagen, geben die Worte, "es sei denn um der Hurerei willen," den einzigen biblischen Grund, sich von seiner Ehefrau (oder von seinem Ehemann) scheiden zu lassen. Sie geben keinen biblischen Grund für die Wiederverheiratung nach der Scheidung.

Was ist mit der Wiederverheiratung nach der Scheidung? Was ist mit der Erlaubnis der Wiederverheiratung nach der Scheidung in Matthäus 19:9?

Es gibt keine Frage bezüglich der Wiederverheiratung des Mannes, der sich von seiner Frau ungerecht scheidet, d.h., des Mannes, dessen Frau keiner Unzucht schuldig ist. Jesus stellt fest, und es ist tatsächlich sein Hauptzweck mit dem Text dies festzustellen, dass er die Ehe bricht, wenn er wieder heiratet.

Aber was ist mit der Wiederverheiratung des Mannes, der sich von seiner Frau aufgrund ihrer Unzucht scheidet? Was ist mit der Wiederverheiratung der "unschuldigen Partei" in Matthäus 19:9?

Wenn Matthäus 19:9 in der Mitte enden würde, mit den Worten "und freit eine andere, der bricht die Ehe" enden würde, würde es vielleicht eine Entschuldigung für Unsicherheit geben, ob im Text die Wiederverheiratung der "unschuldigen Partei" erlaubt ist. Aber sogar dann müsste die Kirche die klare explizite Lehre der Schrift anderswo in Betracht ziehen, dass alle Wiederverheiratung nach der Scheidung verboten ist. Die Schrift legt doch die Schrift aus. Die weniger deutlichen Abschnitten müssen im Lichte der kläreren Abschnitten erklärt werden.

Aber Matthäus 19:9 endet nicht in der Mitte. Es gibt ein zweites Teil: "und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe." "Eine Geschiedene" ist die Frau im ersten Teil des Textes, deren Mann sich ungerecht von ihr scheiden liess und dann wieder heiratete, und somit den Ehebruch gegen sie beging. Sie ist die "unschuldige Partei." Nichtsdestotrotz, wer sie heiratet, bricht die Ehe. Selbstverständlich, bricht sie auch die Ehe, wenn sie wieder heiratet.

Matthäus 19:9 verurteilt die Wiederverheiratung der "unschuldigen Partei" als Ehebruch.

Warum?

Weil die Ehefrau (oder der Ehemann) durchs Gesetz an ihren Mann (oder an seine Frau) gebunden ist, solange ihr Mann (oder seine Frau) lebt. Nur der Tod löst das Band auf. Es steht nicht in der Macht des Ehebruches, das Band der Ehe aufzulösen. Ausdrücklich steht es nicht in der Macht des Ehebruches, das Band der Ehe aufzulösen.

Matthäus 19:9 steht in vollkommenem Einklang mit der ganzen Schrift in der unbedingt wichtigen Angelegenheit der Ehe, der Scheidung und der Wiederverheiratung.

Die Scheidung ist aufgrund der Unzucht erlaubt.

Alle Wiederverheiratung nach der Scheidung – einschliesslich der Wiederverheiratung der "unschuldigen Partei" – ist als Ehebruch verboten.

Der Grund ist, dass die Ehe die ehrenhafte Verordnung Gottes ein lebenslanges unauflösliches Band ist.

Lassen die Heiligen es praktizieren.

Lass die Kirche es verkünden.

Und es mit Diziplin verteidigen.

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